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   BFH, 28.02.2020 - X B 100/19   

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https://dejure.org/2020,15930
BFH, 28.02.2020 - X B 100/19 (https://dejure.org/2020,15930)
BFH, Entscheidung vom 28.02.2020 - X B 100/19 (https://dejure.org/2020,15930)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 2020 - X B 100/19 (https://dejure.org/2020,15930)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 78 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO § 563 Abs 1 S 2, FGO § 116 Abs 3, FGO § 56 Abs 2
    Gehörsverletzung durch unzureichende Akteneinsicht und Verwertung von Unterlagen mit Sperrvermerk; Zurückverweisung an einen anderen Senat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 563 Abs 1 S 2 ZPO, § 116 Abs 3 FGO
    Gehörsverletzung durch unzureichende Akteneinsicht und Verwertung von Unterlagen mit Sperrvermerk; Zurückverweisung an einen anderen Senat

  • IWW

    § 26a des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 56 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 119 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 155 Satz 1 FGO, § 563 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 143 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren; Anspruch des Steuerpflichtigen auf Einsicht nur in elektronischer Form vorliegender Akten; Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung an einen anderen Senat des Finanzgerichts

  • Betriebs-Berater

    Gehörsverletzung durch unzureichende Akteneinsicht und Verwertung von Unterlagen mit Sperrvermerk; Zurückverweisung an einen anderen Senat

  • rewis.io

    Gehörsverletzung durch unzureichende Akteneinsicht und Verwertung von Unterlagen mit Sperrvermerk; Zurückverweisung an einen anderen Senat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Gehörsverletzung durch unzureichende Akteneinsicht und Verwertung von Unterlagen mit Sperrvermerk; Zurückverweisung an einen anderen Senat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gehörsverletzung durch unzureichende Akteneinsicht und Verwertung von Unterlagen mit Sperrvermerk; Zurückverweisung an einen anderen Senat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2020, 1700
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit

    Auszug aus BFH, 28.02.2020 - X B 100/19
    Gleichwohl hat es den Ermittlungsbericht im Urteil umfassend verwertet (zu einem erfolgreichen Ablehnungsantrag in einem vergleichbaren --indes deutlich weniger gravierenden-- Fall s. BVerfG-Beschluss vom 21.11.2018 - 1 BvR 436/17, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2019, 505).

    Vielmehr hat das BVerfG schon für den --deutlich weniger gewichtigen-- Fall, in dem ein Gericht lediglich das Passwort für einen Datenträger angefordert hatte, den ihm ein Verfahrensbeteiligter mit einem Sperrvermerk übersandt hatte, ohne dass das Gericht die Absicht hatte, den Inhalt dieses Datenträgers zu verwerten, die Besorgnis der Befangenheit bejaht (BVerfG-Beschluss in NJW 2019, 505).

  • BFH, 09.01.2018 - IX R 34/16

    Entschädigung und Schadenersatz - Einheitsbetrachtung - indizielle Beurteilung

    Auszug aus BFH, 28.02.2020 - X B 100/19
    Hinzukommen muss vielmehr im Regelfall, dass ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Vorinstanz bestehen (zum Ganzen vgl. BFH-Urteile vom 04.09.2002 - XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142, unter II.3., und vom 09.01.2018 - IX R 34/16, BFHE 260, 440, BStBl II 2018, 582, Rz 38).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von

    Auszug aus BFH, 28.02.2020 - X B 100/19
    aa) Das Recht auf Akteneinsicht ist verfassungsrechtlich im Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verankert (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 862, unter IV.2.a aa).
  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 28.02.2020 - X B 100/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist bei der --gemäß § 119 Nr. 3 FGO grundsätzlich nicht unter einem Kausalitätsvorbehalt stehenden-- Gehörsrüge danach zu differenzieren, ob sich der Gehörsverstoß auf das Gesamtergebnis des Verfahrens bezieht (dann sind weitere Ausführungen entbehrlich) oder ob er nur einzelne Feststellungen betrifft --dann kann auf Darlegungen zur Kausalität nicht verzichtet werden-- (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 03.09.2001 - GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802, unter C.III.1.a; BFH-Beschluss vom 23.01.2013 - I R 1/12, BFH/NV 2013, 989, Rz 28).
  • BFH, 23.01.2013 - I R 1/12

    Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer

    Auszug aus BFH, 28.02.2020 - X B 100/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist bei der --gemäß § 119 Nr. 3 FGO grundsätzlich nicht unter einem Kausalitätsvorbehalt stehenden-- Gehörsrüge danach zu differenzieren, ob sich der Gehörsverstoß auf das Gesamtergebnis des Verfahrens bezieht (dann sind weitere Ausführungen entbehrlich) oder ob er nur einzelne Feststellungen betrifft --dann kann auf Darlegungen zur Kausalität nicht verzichtet werden-- (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 03.09.2001 - GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802, unter C.III.1.a; BFH-Beschluss vom 23.01.2013 - I R 1/12, BFH/NV 2013, 989, Rz 28).
  • BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 28.02.2020 - X B 100/19
    Hinzukommen muss vielmehr im Regelfall, dass ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Vorinstanz bestehen (zum Ganzen vgl. BFH-Urteile vom 04.09.2002 - XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142, unter II.3., und vom 09.01.2018 - IX R 34/16, BFHE 260, 440, BStBl II 2018, 582, Rz 38).
  • BFH, 12.03.2019 - XI B 9/19

    Umfang der dem FG gemäß § 71 Abs. 2 FGO zu übersendenden Akten; kein Antrag gemäß

    Auszug aus BFH, 28.02.2020 - X B 100/19
    Der in dieser Vorschrift verwendete Begriff der "Akten" kann dabei --schon aus verfassungsrechtlichen Gründen-- nicht auf Akten in Papierform beschränkt sein, sondern umfasst auch aktenvertretende Dokumente, die dem Gericht nur elektronisch vorliegen (ebenso Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.03.2019 - XI B 9/19, BFH/NV 2019, 837, Rz 15).
  • BFH, 14.01.2011 - VIII B 56/10

    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in nicht vorliegende Akten

    Auszug aus BFH, 28.02.2020 - X B 100/19
    Da der Anspruch auf Akteneinsicht nur diejenigen Akten umfasst, die dem Gericht tatsächlich vorliegen (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2013 - X B 14/13, BFH/NV 2013, 956, Rz 33), und aus ihm auch kein Anspruch auf Beiziehung bisher nicht vorliegender Akten folgt (BFH-Beschluss vom 14.01.2011 - VIII B 56/10, BFH/NV 2011, 630), war er zu diesem Zeitpunkt nicht verletzt.
  • BFH, 26.07.2012 - IX B 164/11

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von

    Auszug aus BFH, 28.02.2020 - X B 100/19
    Aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs folgt zudem, dass die Beteiligten über die spätere Beiziehung von Akten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu unterrichten sind (vgl. BFH-Beschluss vom 26.07.2012 - IX B 164/11, BFH/NV 2012, 1643, Rz 9, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.2013 - X B 14/13

    Aussetzung eines gegen einen Folgebescheid gerichteten Klageverfahrens - Anspruch

    Auszug aus BFH, 28.02.2020 - X B 100/19
    Da der Anspruch auf Akteneinsicht nur diejenigen Akten umfasst, die dem Gericht tatsächlich vorliegen (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2013 - X B 14/13, BFH/NV 2013, 956, Rz 33), und aus ihm auch kein Anspruch auf Beiziehung bisher nicht vorliegender Akten folgt (BFH-Beschluss vom 14.01.2011 - VIII B 56/10, BFH/NV 2011, 630), war er zu diesem Zeitpunkt nicht verletzt.
  • VG Neustadt, 08.02.2018 - 4 K 869/17

    Erweiterung einer Zuführungsanlage im Sinne von § 10 Abs 4 AbwAG

  • BFH, 10.05.2022 - VIII B 35/21

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von

    Nur dann besteht für sie ein Anlass zur Stellungnahme unter Berücksichtigung des Inhalts der beigezogenen Akten (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschlüsse vom 20.08.1999 - VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214; vom 14.12.1999 - IV B 101/99, BFH/NV 2000, 738; vom 26.07.2012 - IX B 164/11, BFH/NV 2012, 1643, Rz 3, und vom 28.02.2020 - X B 100/19, BFH/NV 2020, 914, Rz 28).

    Hinzukommen muss vielmehr im Regelfall, dass ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Vorinstanz bestehen (vgl. zum Ganzen BFH-Urteile vom 04.09.2002 - XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142, unter II.3., und vom 09.01.2018 - IX R 34/16, BFHE 260, 440, BStBl II 2018, 582, Rz 38; BFH-Beschluss in BFH/NV 2020, 914, Rz 46).

  • BFH, 21.04.2023 - III B 41/22

    Gehörsverletzung durch Versagung der Akteneinsicht

    c) Im einfachgesetzlichen Prozessrecht ist das verfassungsrechtlich aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Recht auf Akteneinsicht in § 78 FGO geregelt (vgl. BFH-Beschluss vom 28.02.2020 - X B 100/19, BFH/NV 2020, 914, Rz 26).
  • FG Sachsen-Anhalt, 04.08.2021 - 3 V 398/21

    Umfang und Ort der Akteneinsicht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

    Der Anspruch auf Akteneinsicht umfasst nur diejenigen Akten, die dem Gericht tatsächlich vorliegen (BFH-Beschluss vom 28. Februar 2020 X B 100/19, BFH/NV 2020, 1700; vgl. BFH-Beschluss vom 06. März 2013 X B 14/13, BFH/NV 2013, 933).

    Aus dem Anspruch auf Akteneinsicht folgt auch kein Anspruch auf Beiziehung bisher nicht vorliegender Akten (BFH-Beschluss vom 28. Februar 2020 X B 100/19, BFH/NV 2020, 1700; BFH-Beschluss vom 14.01.2011 VIII B 56/10, BFH/NV 2011, 630), und zwar insbesondere auch nicht zwecks Akteneinsicht (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2012 X B 22/12, BFH/NV 2013, 226).

  • BFH, 06.09.2023 - VIII B 63/22

    Zur Akteneinsicht eines in seiner Sehkraft eingeschränkten

    Einfachgesetzlich bestimmt § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO, dass die Beteiligten die Gerichtsakte und die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen können (BFH-Beschluss vom 28.02.2020 - X B 100/19, Rz 26).
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